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Allgemeine Verkaufsbedingungen

gegenüber Verbrauchnern

- B2C -

Allgemeine Verkaufsbedingungen gegenüber Verbrauchern

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

 

(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde" oder „Käufer" genannt) über die von uns angebotenen Waren schließen.

 

(2) Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular oder diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

 

(1) In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 14 Kalendertage gebunden.

 

(2) Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und von uns noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.

 

§ 3 Preise und Zahlung

 

(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

 

(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten unsere Preise bei Abholung ab unserem Lager, einschließlich Verpackung.

 

(3) Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.

 

(4) Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.

 

(5) Der Käufer darf nur dann eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

 

(6) Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis entweder bei Abholung in unserem Lager oder vor Versendung der Ware an den Käufer zu zahlen.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

 

(1) Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, haben unsere Lieferungen und Leistungen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von ca. 2 Monaten zu erfolgen.

 

(2) Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.

 

§ 5 Versand

 

(1) Die Auslieferung der Ware erfolgt in unserem Lager. Wir versenden die Ware nur, wenn dies im Einzelfall schriftlich vereinbart worden ist. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

 

(2) Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen, auf Wunsch des Käufers wird die Ware in seinem Namen und auf seine Rechnung gegen mit dem Transport zusammenhängende Risiken versichert.

 

§ 6 Gewährleistung und Haftung

 

(1) Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.

 

(2) Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt.

 

(3) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

 

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware (nachfolgend: „Vorbehaltsware") nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

 

(2) Bei Zugriffen Dritter - insbesondere durch Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

 

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

 

§ 8 Allgemeine Bestimmungen

 

(1) Erfüllungsort ist Großmaischeid.

 

(2) Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand Großmaischeid.

 

(3) Alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, insbesondere alle Rechte und Pflichten aus allen Verträgen zwischen den Parteien richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

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